Abbildung 2: Gemäß dem Kernwaffenteststoppvertrag sind nur die hier aufgelisteten Technologien und Aktivitäten während der Vor-Ort-Inspektion im Inspektionsgebiet erlaubt
Abbildung 2: Gemäß dem Kernwaffenteststoppvertrag sind nur die hier aufgelisteten Technologien und Aktivitäten während der Vor-Ort-Inspektion im Inspektionsgebiet erlaubt
Quelle: BGR